Erst kürzlich hat sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem Urteil (Lautsi versus Italy, 3. November 2009) gegen Kreuze in Klassenzimmern ausgesprochen, mit folgender Begründung:
„The presence of the crucifix – which it was impossible not to notice in the classrooms – could easily be interpreted by pupils of all ages as a religious sign and they would feel that they were being educated in a school environment bearing the stamp of a given religion. This could be encouraging for religious pupils, but also disturbing for pupils who practised other religions or were atheists, particularly if they belonged to religious minorities. The freedom not to believe in any religion (inherent in the freedom of religion guaranteed by the Convention) was not limited to the absence of religious services or religious education: it extended to practices and symbols which expressed a belief, a religion or atheism. This freedom deserved particular protection if it was the State which expressed a belief and the individual was placed in a situation which he or she could not avoid, or could do so only through a disproportionate effort and sacrifice.„
Kreuze in Klassenzimmern diskriminieren Schüler, die sich zu einer anderen Religion oder zu keiner Religion bekennen, in ihrer (Religions)Freiheit; und insbesondere die Freiheit, keiner Religion anzugehören, unterliege einem besonderen Schutz! Das Kreuz in Klassenzimmern verstößt folglich gegen die Religionsfreiheit und ist klar diskriminierend – da mögen sich die Vertreter der christlichen Kirchen noch so echauffieren.
Man muss kein Menschenrechtsexperte sein, um absehen zu können, dass die Schweizer Regierung, sollte sie dem Wunsch der Mehrheit der Bevölkerung entsprechen und in Hinkunft den Bau von Minaretten per Verfassung untersagen, in einigen Jahren völlig zu Recht vom EGMR wegen Verstoßes gegen die Religionsfreiheit verurteilt werden wird. Sowohl der „Zwang“ zum Kreuz als auch das „Verbot“ Minarette zu bauen, sind eindeutige Verstöße gegen das Recht auf Religionsfreiheit, ein Recht, das durch Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt ist. Die Konvention ist von allen Mitgliedstaaten des Europarates – so auch von der Schweiz – ratifiziert worden.
Wenn ich, unter Berufung auf die Europäische Menschenrechtskonvention, darauf vertrauen kann, dass mein Recht, mich zu keiner Religion zu bekennen, geschützt wird, dann muss ich vice versa auch einem Muslim, Christen, Juden etc. zugestehen, dass sein Recht auf Ausübung seiner Religion gewährleistet wird.
P.S.: Der Ausgang der Volksabstimmung in der Schweiz hat mich genauso wenig überrascht, wie die Aufregung und Empörung in anderen europäischen Staaten angesichts dieses Votums. Ich denke, die Ergebnisse würden in Deutschland und Österreich, aber auch in vielen anderen europäischen Staaten nicht viel anders aussehen. Wer über Inhalte der Europäischen Menschenrechtskonvention abstimmen lässt, kann diese sofort abschaffen.
Warum die Studierendenrevolte, abgesehen vom virtuosen, weil selbstverständlichen Gebrauch der digitalen Produktionsmittel durch die Digital Natives, so bemerkenswert ist, zeigt sich daran, dass es der Wikipedia-Generation mit der zielgruppenoptimalen Aufbereitung der Information über ihre Aktivitäten und der Kommunikation ihrer 
„Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety.“ (
Rund um den 11. September tauchen die Bilder vom Terroranschlag auf das World Trade Center im Jahre 2001 wieder auf den Bildschirmen der TV-Anstalten auf. Auf YouTube und auf Millionen von Websites (die Google-Suche unter dem Stichwort „9/11“ ergibt zurzeit über 90 Millionen Treffer) sind sie ständig präsent. Abgesehen davon hat sie ohnehin jeder von uns auf seiner Festplatte abgespeichert.

Frühling für Hitler beim Kino am Dach der Hauptbibliothek. Diesen Streifen von 